Mit der Kraft
einer starken Gemeinschaft
Vielfältige öffentliche Aufgaben und neue Herausforderungen verlangen einen hohen Einsatz der Kommunen.
Wie können sie trotz knapper zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen hier zu rechtssicheren und erfolgreichen Ergebnissen kommen? Mit der KoPart eG.
Mit der Unterstützung durch die Kommunal Agentur NRW kann die KoPart viele Beratungsleistungen aus einer Hand anbieten und wenn gewünscht den Mitgliedskommunen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ liefern: Von der Beratung über die Durchführung bis hin zur Unterstützung bei der Abwicklung.
Die KoPart verbindet wirtschaftlich-strategisches Know-how mit einer genauen Kenntnis der besonderen Abläufe und Strukturen öffentlicher Auftraggeber. Genossenschaftsmitglieder beauftragen die KoPart eG unmittelbar als „ihr“ Unternehmen im Wege eines Inhouse-Geschäfts, das nicht gesondert ausgeschrieben werden muss.
Gegründet wurde die Genossenschaft im Jahr 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW. Der KoPart eG können Kommunen und zu 100 % kommunale Unternehmen beitreten.
Kommunale Begleitung – umfassend, rechtssicher, verlässlich.
Effiziente Beratung
Inhouse-Vergabe
Rundum-Beratung
Unsere Angebotserweiterung
Exklusiv für Genossenschaftsmitglieder:
Beauftragung ohne separate Ausschreibung.
Städte, Gemeinden und Kommunalunternehmen wie Anstalten öffentlichen Rechts stützen als Mitglieder die KoPart eG und üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht aus. Als Genossenschaft wird die KoPart ausschließlich für ihre Mitglieder tätig.
Der öffentliche Auftraggeber kann als Mitglied der Genossenschaft die KoPart direkt beauftragen. Dieser Auftrag ist rechtlich gleichzusetzen mit einem internen Organisationsakt und muss daher nicht separat ausgeschrieben werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufträge nutzt die KoPart das Team und Know-how der Kommunal Agentur NRW. Diese Kooperation wird hausintern über einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgedeckt.
Unsere Mitglieder
in NRW
Die 150 Mitglieder unserer Genossenschaft kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören kleine und größere Kommunen. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht. Nach dem Motto „ein Mitglied – eine Stimme“ kommunal und partnerschaftlich!