Leistungen
Individuelle Beratung
Unsere Beratungsleistungen
Für unsere Mitglieder
Wir beraten zu folgenden kommunalen Fragestellungen und Aufgaben durch die Kommunal Agentur NRW:
Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistung
Mit der Kommunal Agentur NRW können Sie Fahrzeuge und Abfallsammelbehälter beschaffen oder Entsorgungsleistungen ausschreiben.
Rekommunalisierungsuntersuchungen
Darüber hinaus untersucht die Kommunal Agentur NRW alternative Organisationsformen für die Abfallentsorgung auf Zweckmäßigkeit. Dabei wird begutachtet, ob die Kommune die Aufgabe insgesamt günstiger mit eigenen Kräften erfüllen kann oder ob es zweckmäßiger ist, einen Dienstleister zu beauftragen. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Praktikabilität und dem Leitbild der Kommune.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Kommunal Agentur NRW
Martina Haberhausen, Tel.: 0211 430 77 127, haberhausen@KommunalAgentur.NRW
(Abfallausschreibungen)
Viola Wallbaum, Tel.: 0211 430 77 280, wallbaum@KommunalAgentur.NRW
(Rekommunalisierungsuntersuchungen)
Beratung und Begleitung
Sollen in Kommunen abwassertechnische Anlagen geplant, erstellt oder saniert werden, und dabei die Schnittstellen zur Bauleitplanung, Straßenbau, Hochwasserschutz berücksichtigt werden, begleitet die Kommunal Agentur NRW während des gesamten Prozesses. Sie berät zu allen technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen der kommunalen Abwasserentsorgung. Nutzen Sie die Erfahrung von der strategischen Einschätzung bis zur baulichen Umsetzung. Auch rund um die Beschaffung von Fahrzeugen zur Abwasserentsorgung bietet die Kommunal Agentur NRW ihre Unterstützung.
- Abwasserbeseitigungskonzepte
Aufstellung des Konzepts mit dem Ziel, langfristig Infrastrukturvermögen zu erhalten - Fremdwasserkonzepte Erarbeiten von Strategien zur Fremdwasserreduzierung und Begleiten bei Umsetzungsmaßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen / Variantenvergleiche
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW
Dagmar Carina Schaaf, Tel.: 0211 430 77 190, schaaf@KommunalAgentur.NRW
(Fremdwasserkonzepte)
Stefan Vöcklinghaus, Tel.: 0211 430 77 240, voecklinghaus@KommunalAgentur.NRW
Arbeitsschutz rechtskonform organisieren und integrieren
Arbeits- und Gesundheitsschutz soll den Arbeitsplatz sicher machen und gesundheitliche Gefährdungen für die Beschäftigten vermeiden. Er soll präventiv mitgestaltet werden und nachhaltig wirken. Ziel ist, die Arbeitsschutzorganisation wirksam aufzustellen, so dass das System von allen unterstützt werden kann.
Dabei unterstützt Sie die Kommunal Agentur NRW:
- Stellen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integration des Betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM
Ihre Ansprechpartnerin bei der Kommunal Agentur NRW
Anne Kathrin Esser, Tel.: 0211 430 77 125, esser@KommunalAgentur.NRW
Für die Feuerwehren der Kommunen
Kommunale Feuerwehren sind in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert.
Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Sie, von der Aufstellung der Brandschutzbedarfspläne über die Fahrzeugbeschaffung bis zur Ermittlung des Kostenersatzes.
- Fahrzeugbeschaffung (Feuerwehr/Rettungsdienst)
Unterstützung von der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bis zur Baubetreuung - Brandschutzbedarfsplan
Aufstellung und Moderation der Interessen aller Beteiligten - Kostenersatz für Feuerwehreinsätze – Kalkulation und Satzung
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW:
Dr. Wolfgang Malms, Tel.: 0211 430 77 105, malms@KommunalAgentur.NRW
(Fahrzeugbeschaffung)
Anne Kathrin Esser, Tel.: 0211 430 77 125, esser@KommunalAgentur.NRW
(Brandschutzbedarfsplan)
Matthias Peters, Tel.: 0211 430 77 162, peters@KommunalAgentur.NRW
(Kostenersatz Feuerwehreinsätze)
Kalkulation, Förderberatung und Refinanzierung
Zur Refinanzierung öffentlicher Anlagen und Leistungen erheben die Kommunen Gebühren, Beiträge, Entgelte und Kostenersatz. Die Berechnung solcher Kommunalabgaben unterliegt rechtlichen Vorgaben. Die Kalkulation sollte Bestandteil einer strategischen Planung sein, die zukünftige Anforderungen berücksichtigt und eine verträgliche Abgabenentwicklung im Blick behält.
Die Kommunal Agentur NRW berät.
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner:
Christian Scheffs, Tel.: 0211 430 77 184, scheffs@KommunalAgentur.NRW
(Förderberatung)
Viola Wallbaum, Tel.: 0211 430 77 280, wallbaum@KommunalAgentur.NRW
(Gebühren, Beiträge, Satzungen, Gutachten)
Naturnaher Zustand, Schutz vor Überschwemmung
Die Kommunal Agentur NRW berät Ihre Kommune zur Gewässerunterhaltungsgebühr und zu Maßnahmen an Gewässern mit Blick auf die Umsetzung der EG-WRRL und bindet dabei z. B. den Hochwasser- und Überflutungsschutz ein. Darüber hinaus stellt die Kommunal Agentur NRW Experten als Gewässerschutzbeauftragte.
Ihre Ansprechpartnerin und Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW
Dr. Jan Echterhoff, Tel.: 0211 430 77 109, echterhoff@KommunalAgentur.NRW
Viola Wallbaum, Tel.: 0211 430 77 280, wallbaum@KommunalAgentur.NRW
(Gewässerunterhaltungsgebühr)
Dr. Mathias Frölich, Tel.: 0211 430 77 290, froelich@KommunalAgentur.NRW
(Gewässerschutzbeauftragte)
Fachübergreifende Zusammenarbeit
Starkregenereignisse und Hochwassersituationen treten heute vermehrt auf. Dabei kommt es immer wieder zu großen Schäden, denen vorgebeugt werden sollte. Ein wirksames Starkregen- und Hochwassermanagement ist dabei nicht auf einzelne Fachbereiche beschränkt. Vielmehr ist eine funktionierende und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den am Hochwasser- und Überflutungsschutz beteiligten Fachbereichen erforderlich. Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Sie bei der notwendigen fachübergreifenden Zusammenarbeit.
Hochwasser Alarm- und Einsatzplanung
Im Ernstfall muss Ihre Kommune schnell und strukturiert handeln können. Grundlage dafür sind Hochwasser-Alarm- und Einsatzpläne. Die kommunal Agentur NRW aktualisiert und optimiert mit Ihnen Alarmstufen, Meldeketten und Warndienste. Die Kolleginnen und Kollegen erörtern mit Ihnen den Umgang mit und die Bewertung von Warnungen (u.a. Pegel, Wetter). Eine Optimierung und ggf. Erweiterung von Schutzmaßnahmen wird unterstützt und organisatorische Fragen (z.B. Bereitschaftsdienst und Krisenstab) werden geklärt.
Starkregenkonzept
Angesichts zunehmender Gefahren durch Starkregen und Hochwasser müssen Kommunen ganzheitliche Strategien zur Minderung von Gefahren und Risiken erarbeiten. Die Grundlage für die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzeptes „Starkregen“ bildet die Erstellung von Starkregengefahrenkarten und eine Risikoanalyse nach den Vorgaben der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“. Gemeinsam mit Ihnen erstellt die Kommunal Agentur NRW ein kommunales Handlungskonzept Starkregen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW
Marc Jansen, Tel.: 0211 430 77 216, marc.jansen@KommunalAgentur.NRW
Stefan Vöcklinghaus, Tel.: 0211 430 77 240, voecklinghaus@KommunalAgentur.NRW
Zukunft für folgende Generationen
Klimaschutz und die Klimaanpassung sind strategische Aufgaben für Kommunen. Die Kommunal Agentur NRW befasst sich seit über zehn Jahren intensiv mit diesen Themen. Die Beratung geht von der Initiierung der Klimaschutz und Klimaanpassungsthemen bis zur Erstellung von integrierten Konzepten. Darin sind Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz und Möglichkeiten zur Anpassung an Klimawandelfolgen verbunden.
Nutzung regernativer Energien
Die Möglichkeiten zur Nutzung von regenerativen Energiequellen sind zahlreich – und eine möglicherweise lukrative Einnahmequelle für Ihre Kommune. Doch nicht jede regenerative Energieform eignet sich als Renditeobjekt. Die Kommunal Agentur NRW erarbeitet und konkretisiert für Sie örtliche Potenzialbetrachtungen unter Berücksichtigung kommunaler Ziele. Der Fokus wird dabei auf die bestmögliche Wertschöpfung gelegt. Einzelinvestitionen werden ebenso betrachtet, wie Angebote von Investoren.
Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW
Christian Scheffs, Tel.: 0211 430 77 184, scheffs@KommunalAgentur.NRW
Kommunale Bauprojekte ausschreiben, finanzieren, steuern
An öffentliche Bauten werden viele Anforderungen an Ausstattung, Gestaltung, Energieverbrauch und vieles mehr gestellt. Nachhaltigkeit und Klimaschutz müssen berücksichtigt werden, Barrierefreiheit selbstverständlich auch.
Die Anforderungen an Projekte im kommunalen Bereich sind besonders groß. Die Kommunal Agentur NRW bietet ein umfangreiches Paket an Planungsleistungen für öffentliche Bauprojekte – rechtssicher und wirtschaftlich!
Projektsteuerung
Bauprojekte, Forschungsvorhaben und Fremdwasserprojekte unterschiedlicher Größenordnung sind am besten mit einem optimal zusammengesetzten Team zu meistern. Damit die Maßnahmen trotz vielfältiger Zwangspunkte und Interessen im Termin- und Kostenrahmen umgesetzt werden können, ist eine dauerhafte Projektbegleitung wichtig. Die Kommunal Agentur NRW bietet Ihnen eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Projektsteuerung für kommunale Bauprojekte sowie für Forschungsvorhaben im Bereich Abwasser und bei Fremdwasserprojekten an.
Bauvertragsrecht
Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Sie bei Fragen rund die VOB/C. Dabei geht es insbesondere um Auslegungsfragen. Ziel unserer Beratung ist eine möglichst zügige Konsensfindung, die das Projektziel in den Vordergrund stellt.
Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW
Dr. Jan Echterhoff, Tel.: 0211 430 77 109, echterhoff@KommunalAgentur.NRW
Rechtssicher, schnell, kostengünstig
Ausschreibungsverfahren von Gütern und Dienstleistungen werden für Kommunen und kommunale Betriebe immer komplexer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunal Agentur NRW begleiten kommunale Kunden bei der rechtskonformen und vollelektronischen Abwicklung bei der Ausschreibung von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Gütern.
Ausschreibung von Planungsleistungen
Planungsleistungen werden häufig EU-weit ausgeschrieben. Das Vergaberecht sieht hierzu komplexe Verfahren mit Teilnahmewettbewerben und mehreren Verhandlungsrunden vor. Damit betreten viele Kommunen, aber auch viele Bieter Neuland. Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Ihre Kommune bei den Formalien und den Verhandlungen. Die Mitwirkung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen umfasst unter anderem die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagkriterien sowie die Erstellung aller Unterlagen.
Ausschreibung von Dienstleistungen
- Verpflegung in KiTa und Schule
- Soziale Dienstleistungen, Vergabe von OGS-Trägerschaften
- Soziale Dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen
- Energieausschreibungen
- Rettungsdienstleistungen, Schülerspezialverkehr
- Abfall- und Klärschlammentsorgung, Kanalreinigung, Straßenreinigung
- Grün- und Friedhofspflege
- Gebäudereinigung
- Straßenbeleuchtung
Ausschreibung von Gütern (Lieferleistungen)
- Feuerwehrfahrzeug
- Kommunalfahrzeug
- Büro- und Schulmöbel
Innovative und besondere Ausschreibungsverfahren werden selbstverständlich auch begleitet!
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Malms, Tel. 0211 430 77 105, malms@KommunalAgentur.NRW
André Siedenberg, Tel.: 0211 430 77 275, Siedenberg@KommunalAgentur.NRW
Informieren und überzeugen
Kommunales Handeln rückt zunehmend in den Focus der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist ein offener, transparenter und vertrauensvoller Umgang auf Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürgerschaft wichtig. Dies setzt die Bereitschaft zur Einbindung und Mitsprache in Entscheidungsprozessen voraus, wie z. B. der Erstellung eines kommunalen Leitbildes oder der Planung von Infrastrukturmaßnahmen.
Gremienarbeit
Änderungen von Gebühren und Beitragssatzungen, Organisationsstrukturen und die Umsetzung aktueller gesetzlicher Vorgaben erfordern die Information und Beratung politischer Entscheidungsträger, betroffener Bürgerinnen und Bürger und anderer Beteiligter. Dabei sind häufig Widerstände und Konflikte zu überwinden. Wir begleiten und beraten vor Ort in politischen Gremien und Bürgerversammlungen. In gerichtlichen Verhandlungen begleiten wir Sie als Gerichtsbeistand. Dazu stellen wir geplante Konzepte für den Klimaschutz und die Klimaanpassung vor, beraten zu Gewässern, Liegenschaften und anderen Themen.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen führt zu erfolgreichen Projekten, der Vermeidung teurer und langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen und einem Gemeinwesen, dessen Entscheidungen von allen getragen werden. Während den gewählten Gremien Entscheidungs- und Handlungsspielräume erhalten bleiben müssen, soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig Teilhabe an der politischen Entscheidungsfindung eingeräumt werden.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kommunal Agentur NRW unterstützen Sie bei der Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltung, mit der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern.
Ihr Ansprechpartner bei der Kommunal Agentur NRW für Bürgerbeteiligung ist
Julian Salandi, Tel.: 0211 430 77 271, salandi@KommunalAgentur.NRW
Kommunalverwaltungen zukunftsgerecht gestalten
Die Strukturen und Ansprüche öffentlicher Verwaltung wandeln sich stetig. Neue Technologien verändern Arbeitsprozesse in immer kürzeren Abständen. Zudem fordern komplexe, vielschichtige und wachsende Aufgaben schnelle Reaktionen und Entscheidungen. Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigen. Gleichzeitig wird der Handlungsspielraum aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen eingeschränkt.
Der Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte zwingt die Kommunen, Personalplanungen in den Fokus zu nehmen und interkommunale Lösungen in Betracht zu ziehen.
Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Kommunen bei einer systematischen Personal- und Organisationsentwicklung, u.a. zu
- interkommunaler Zusammenarbeit
- bei der Neuorganisation oder Umstrukturierung kommunaler Unternehmen
- bei Fragen zur Rekommunalisierung
- zum Thema Korruptionsbekämpfung
- zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- bei Strategien zur Digitalisierung
- zum Risikomanagement
Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner:
Cornelia Löbhard-Mann, Tel.: 0211 430 77 123, loebhard-mann@KommunalAgentur.NRW
Dr. Mathias Frölich, Tel.: 0211 430 77 290, froelich@KommunalAgentur.NRW
Mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Kommunale Anlagen sind ein bedeutender Posten in den Kommunalbilanzen. Das Maß der zukünftigen Nutzung zu kalkulieren und die Vermögenswerte baulich zu erhalten sind wichtige Aufgaben, auch um finanzielle Spielräume zu sichern.
Die Kommunal Agentur NRW erfasst mit Ihnen die operativen Aufgaben und strategischen Ziele in einem Konzept. Dabei liegt der Fokus auf einem risikominimierten, auf Ihre Kommune zugeschnittenen langfristigen Investitions- und Nutzungskonzept. So sichern Sie den Werterhalt Ihrer Immobilien und senken die Bewirtschaftungskosten.
Die Kommunal Agentur NRW ist u.a. Ansprechpartnerin für
- Bau- und Betriebshöfe
- Erstellung von Gebäudestreckbriefen und Sanierungsfahrplänen
- Kommunale Schulen
- Friedhöfe
- Gemeindliche Straßen- und Wegekonzepte
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Cornelia Löbhard-Mann, Tel.: 0211 430 77 123, loebhard-mann@KommunalAgentur.NRW
(Betriebshöfe, Schulen)
Andreas Pokropp, Tel: 0211 430 77 188, pokropp@KommunalAgentur.NRW
(Friedhöfe)
Dr. Ralf Togler, Tel.: 0211 430 77 101, togler@KommunalAgentur.NRW
(Gebäude, Straßen- und Wegekonzepte)
Verträge und Konzessionen aushandeln und gestalten
Die Kommunal Agentur NRW begleitet Sie bei Vertragsverhandlungen. Nach Abstimmung Ihrer Interessenslage werden rechtssichere und praxistaugliche Vertragsklauseln gestaltet.
Kontaktieren Sie die Kommunal Agentur NRW u.a.
- bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen
- bei Musterverträgen
- und städtebaulichen Verträgen
Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner:
Viola Wallbaum, Tel.: 0211 430 77 280, wallbaum@KommunalAgentur.NRW
(Musterverträge, städtebauliche Verträge)
Dr. Ralf Togler, Tel.: 0211 430 77 101, togler@KommunalAgentur.NRW
(Konzessionsverträge)
Inhouse-Geschäfte
und ihre Durchführung:
Die Kommunen entscheiden selbst darüber, wie sie ihre Aufgaben erledigen wollen: durch eigene Mitarbeiter, durch externe oder eigene Unternehmen. Vorteil einer „hausinternen“ Beauftragung: Sie ist nicht ausschreibungspflichtig.
Ein Inhouse-Geschäft ist kein vergaberechtlich relevanter Vorgang und bereits bisher nach der Rechtsprechung des EuGH unter besonderen Voraussetzungen vergaberechtsfrei. Diese Voraussetzungen sind inzwischen auch in den aktuellen EU-Vergaberichtlinien und diesen folgend im GWB kodifiziert. Die Vorschriften des Art. 12 der Richtlinie 2012/24/EU und die Besonderheiten der beiden anderen Richtlinien zur Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (Inhouse-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen) wurden mit dem Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) im Wesentlichen „1:1“ ins deutsche Recht umgesetzt. In § 108 GWB sind nun Inhouse-Geschäfte ausdrücklich geregelt. Danach ist ein Inhouse-Geschäft ein Geschäft, dass nicht dem Vergaberecht unterfällt, wenn
- der öffentliche Auftraggeber (oder eine Mehrheit von öffentlichen Auftraggebern gemeinsam) über eine andere juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen
- mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dient, die von dem öffentlichen Auftraggeber bestellt wurden
- an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, höchstens solche, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die keinen maßgeblichen Einfluss auf diese juristische Person ausüben kann.
Dies gilt auch, wenn das Unternehmen nicht durch einen einzigen öffentlichen Auftraggeber beherrscht wird, sondern durch eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber.
Die KoPart eG wird von ihren Mitgliedern getragen: Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts – alles öffentliche Auftraggeber. Diese üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht über die Genossenschaft aus. Die KoPart eG wird zudem ausschließlich für ihre Mitglieder tätig. Daher erfüllt die KoPart eG alle gesetzlichen Voraussetzungen, ohne gesonderte Ausschreibung von ihren Mitgliedern direkt beauftragt zu werden.
Partnerin
für kommunale Aufgaben
Die Kommunal Agentur NRW ist das Beratungsunternehmen für Städte und Gemeinden. Mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung unterstützt sie Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.