Leistungen

Individuelle Beratung

Unsere Beratungsleistungen
Für unsere Mitglieder

Feuerwehrfahrzeuge, Gebäudereinigung, die Planung von Neubauten oder umfangreichen Gebäudesanierungen:

Betreuung von EU-weiten Vergabeverfahren für solche und andere Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen betreut für unsere Mitglieder. Zu unseren Beratungsleistungen gehören:

  • Festlegung des Leistungsumfangs
  • Entwicklung von Leistungsverzeichnissen
  • Erarbeiten von Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
  • Entwurf formaler Verdingungsunterlagen und Vergabebekanntmachungen
  • Beantwortung von Bieterfragen und Bieterrügen
  • Bewertung der eingehenden Angebote
  • Entwurf für Vergabevermerke
  • Bekanntmachungen und Informationen an Bieter

Als Genossenschaftsmitglied beauftragen Sie die KoPart eG direkt in Form eines Inhouse-Geschäftes, das nicht separat ausgeschrieben werden muss.

Durchführung von Inhouse-Geschäften:

Die Kommunen entscheiden selbst darüber, wie sie ihre Aufgaben erledigen wollen: durch eigene Mitarbeiter, durch externe oder eigene Unternehmen. Vorteil einer „hausinternen“ Beauftragung: Sie ist nicht ausschreibungspflichtig.

Ein Inhouse-Geschäft ist kein vergaberechtlich relevanter Vorgang und bereits bisher nach der Rechtsprechung des EuGH unter besonderen Voraussetzungen vergaberechtsfrei. Diese Voraussetzungen sind inzwischen auch in den aktuellen EU-Vergaberichtlinien und diesen folgend im GWB kodifiziert. Die Vorschriften des Art. 12 der Richtlinie 2012/24/EU und die Besonderheiten der beiden anderen Richtlinien zur Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (Inhouse-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen) wurden mit dem Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) im Wesentlichen „1:1“ ins deutsche Recht umgesetzt. In § 108 GWB sind nun Inhouse-Geschäfte ausdrücklich geregelt. Danach ist ein Inhouse-Geschäft ein Geschäft, dass nicht dem Vergaberecht unterfällt, wenn

  • der öffentliche Auftraggeber (oder eine Mehrheit von öffentlichen Auftraggebern gemeinsam) über eine andere juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen
  • mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dient, die von dem öffentlichen Auftraggeber bestellt wurden
  • an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht, höchstens solche, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die keinen maßgeblichen Einfluss auf diese juristische Person ausüben kann.

Dies gilt auch, wenn das Unternehmen nicht durch einen einzigen öffentlichen Auftraggeber beherrscht wird, sondern durch eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber.

Die KoPart eG wird von ihren Mitgliedern getragen: Städte, Gemeinden und Anstalten öffentlichen Rechts – alles öffentliche Auftraggeber. Diese üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht über die Genossenschaft aus. Die KoPart eG wird zudem ausschließlich für ihre Mitglieder tätig. Daher erfüllt die KoPart eG alle gesetzlichen Voraussetzungen, ohne gesonderte Ausschreibung von ihren Mitgliedern direkt beauftragt zu werden.

Mitglieder der KoPart beraten wir gerne auch zu allen wesentlichen kommunalen Aufgaben und Herausforderungen. Für diese Beratungsleistungen nutzen wir das Know-How der Kommunal Agentur NRW:

Unsere Beratungsleistungen
durch die Kommunal Agentur NRW

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Wir unterstützen Sie
in bei Ihren kommunalen Aufgaben

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