Leistungen
Zentrale Vergabestelle Plus
Zentrale Vergabestelle Plus
ZVS+
Die KoPart unterstützt ihre Mitglieder auch bei Beschaffungsvorhaben im Unterschwellenbereich, also für die Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen. Das gilt für alle Verfahren, ab einem bestimmten Beschaffungswert (z. B. ab 25.000 €) oder eingeschränkt für bestimmte Verfahrensarten oder Beschaffungsgegenstände.
So unterstützt Sie die ZVS+
Als öffentlicher Auftraggeber müssen Sie lediglich noch den Zuschlag erteilen.
Alles andere erledigt die ZVS+ für Sie:
• Prüfung der Leistungsverzeichnisse auf vergaberechtskonforme Neutralität
• Erstellung von Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
• Erarbeitung der Eignungs- und Zuschlagskriterien
• Veröffentlichung der Vergabeunterlagen
• Beantwortung der Bieterfragen
• Formelle und rechnerische Prüfung der eingehenden Angebote
• Weiterleiten zur inhaltlichen Prüfung an die Fachbereiche der Kommune
• Nachforderungen an die Bieter
• Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
• Erstellung der Dokumentation (Vergabevermerk)
• Erstellen des Vergabevorschlags
Unser Vorgehen.
Der jeweilige Fachbereich der Kommune stellt das Leistungsverzeichnis zusammen, das wir auf Rechtskonformität prüfen. Im Anschluss erstellen wir die Bewerbungs- und die Vertragsbedingungen und kümmern uns um die elektronische Veröffentlichung der Vergabe. Nach Angebotseingang prüfen wir die Angebote formell und rechnerisch und leiten sie dem Fachbereich der Kommune zur inhaltlichen Prüfung weiter. Zeitgleich prüfen wir die Eignung der Bieter und die Auskömmlichkeit ihrer Angebote. Parallel zum laufenden Verfahren formulieren wir die erforderliche Vergabedokumentation. Danach erstellen wir den Vergabevorschlag. Der öffentliche Auftraggeber muss dann – wenn er einverstanden ist – nur noch den Zuschlag erteilen.
Rechtsrahmen einer Beauftragung der KoPart bei ZVS+
In der Regel handelt es sich bei zentralen Vergabestellen um Einrichtungen innerhalb der jeweiligen Kommune. Deren Beauftragung unterliegt als innerkommunaler Organisationsakt regelmäßig keinen rechtlichen Beschränkungen. Anders ist dies hingegen gelagert, wenn diese Tätigkeit von einem Dritten gegen Entgelt ausgeübt wird. Dies stellt regelmäßig einen öffentlichen Auftrag dar, der damit seinerseits dem Vergaberecht unterliegt. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 120 Abs. 4 S. 1 und 3 GWB, welcher für zentrale Beschaffungsstellen festlegt:
(1) „Eine zentrale Beschaffungsstelle ist ein öffentlicher Auftraggeber, der für andere öffentliche Auftraggeber dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen beschafft […].“
(2) „Öffentliche Aufträge zur Ausübung zentraler Beschaffungstätigkeiten können an eine zentrale Beschaffungsstelle vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren […] durchzuführen.“
Damit eine vergaberechtsfreie Beauftragung erfolgen kann, sind folglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen:
– Es muss sich bei der zentralen Beschaffungsstelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des GWB handeln
– Die Leistung muss „dauerhaft“ erbracht werden, eine Einzelbeauftragung genügt also nicht. Es muss vielmehr mindestens ein Rahmenvertrag mit einer bestimmten Laufzeit geschlossen werden.
Die KoPart eG kann auf diesem Wege auch hier von ihren Mitgliedern direkt beauftragt werden. Dafür schließen die Mitglieder mit ihrer Genossenschaft einen Vertrag, der einen dauerhaften Abruf der Leistungen je Vergabeverfahren ermöglicht.
Ihr Ansprechpartner
Marcel Pfefferle, Tel.. 0211 430 77 160, pfefferle@kopart.de